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                      Allgemeine Geschäftsbedingungen                                        Stand: Jänner 2020

  

  1. Geltungsbereich

    Die nachstehenden allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Geschäftsbeziehungen

    zwischen unserem Unternehmen und dem Kunden.

     

  2. Kostenvoranschläge

    Einfache mündliche Kostenschätzungen sind unverbindlich und unentgeltlich.

    Sofern es sich bei dem zugrundeliegenden Geschäft um ein Verbrauchergeschäft  handelt und nichts anderes schriftlich vereinbart wurde, ist ein Kostenvoranschlag schriftlich, unverbindlich jedoch entgeltlich.

    Dieses Entgelt wird bei Auftragserteilung von der Auftragssumme in Abzug gebracht.

     

  3. Geistiges Eigentum

    Pläne, Skizzen und sonstige technische Unterlagen sowie Prospekte, Kataloge, Muster und Ähnliches bleiben geistiges Eigentum unseres Unternehmens. Jede Verwertung, Vervielfältigung bedarf der ausdrücklichen Zustimmung unseres Unternehmens. Bei ihrer Verwendung ohne Zustimmung ist unser Unternehmen zur Geltendmachung einer Abstandszahlung von  20 Prozent  der Voranschlagssumme berechtigt. Dieses Entgelt wird bei Auftragserteilung von der Auftragssumme in Abzug gebracht.

     

  4. Preisveränderung

    Die Preise unserer Angebote sind aufgrund der am Angebotstag bestehenden Produktions- und Materialkosten erstellt und sind daher bis zur Auftragserteilung freibleibend.

    Mit den angegebenen Preisen bleiben wir unseren Kunden 4 Wochen lang ab der Offert Annahme im Wort. Sollten sich die oben angeführten Kosten ab diesem Zeitpunkt bis zum Zeitpunkt der Lieferung – insbesondere bei langfristigen Lieferungen – verändern, so gehen diese Veränderungen zu Gunsten oder zu Lasten des Kunden, wenn nicht ausdrücklich Fixpreise vereinbart wurden.

     

  5. Annahme des Offertes

    Ein Vertrag kommt mit Unterschrift  des Offertes durch den Auftraggeber zustande. Die Annahme eines von unserem Unternehmen erstellten Offertes ist grundsätzlich nur hinsichtlich der gesamten angebotenen Leistung möglich.

    Einvernehmlich als offen vereinbarte Teile des Auftrages sind schriftlich festzulegen.

     

  6. Rücktrittsrecht

    Ein Kunde kann bis zum Zustandekommen eines Vertrages vom Vertrag zurücktreten.

    Die Produkte werden auftragsbezogen gefertigt.

    Eine Rücknahme ist daher nicht möglich, da es sich um maßgefertigte Einzelanfertigungen handelt.

    Ein Storno oder ein Rücktritt des Auftrages kann nur dann einvernehmlich vereinbart werden,

    wenn der Auftrag noch nicht in Produktion/Bestellung genommen wurde und dann nur unter Abgeltung der bis zu diesem Zeitpunkt angefallenen Kosten.

     

  7. Holzarten, Beschaffenheit der Materialien, Muster

    Muster von Holz, Stein und anderen Materialien können lediglich die allgemeine Farbe und Struktur der Materialien wiedergeben – ein Rechtsanspruch auf eine gewisse Farbe oder Struktur entsteht durch Präsentation eines Musters nicht.

    Abweichungen und Unterschiede in Farbe, Maserung, Einsperrungen, Gefüge, Schattierungen etc. stellen  keine Mängel oder Reklamationsgründe dar, sondern sind in der Natur des Steines, Holzes etc. gelegene Eigenschaften und dem Kunden zumutbar.

      

  8. Maßangaben durch den Kunden

    Werden vom Kunden Pläne beigestellt oder Maßangaben gemacht, so haftet er für deren Richtigkeit, sofern nicht ihre Unrichtigkeit offenkundig ist oder sofern nicht Natur Maß vereinbart worden ist. Erweist sich ein Plan, eine Maßangabe oder Anweisung des Kunden als unrichtig, so hat unser Unternehmen den Kunden davon sofort zu verständigen und ihn um entsprechende Weisung zu ersuchen.

    Die bis dahin aufgelaufenen Kosten treffen den Kunden. Langt die Weisung nicht bzw. nicht in angemessener Frist ein, so treffen den Kunden die Verzugsfolgen.

     

  9. Montage

    Der Kunde hat die ungehinderte Anlieferung der für die Montage erforderlichen Materialien und Geräte zu gewährleisten sowie die zügige Durchführung der Montagearbeiten zu ermöglichen.

    Allfällig bauseits beizustellende Vorrichtungen (z.B. Licht- und Kraftstrom, Mauerarbeiten, Gerüst aufstellen, u.ä.) sind vom Kunden zeitgerecht herzustellen. Elektro-  und Wasserinstallationen sind in keinem Fall vom Auftrag umfasst und müssen anderweitig seitens des Kunden in Auftrag gegeben werden. Mündliche Zusatzaufträge durch den Kunden während der Montagearbeiten sind von diesem nach den Regiestundensätzen unseres Unternehmens zu bezahlen.

    Sind Zusatzleistungen, die zur Durchführung des Montageauftrages notwendig waren und bei denen die Zustimmung des Kunden nicht rechtzeitig eingeholt werden konnte, erbracht worden, gilt die Zustimmung des Kunden dafür als erteilt.

    Der Kunde hat diese Arbeiten zu vergüten. Stehzeiten oder Kosten einer neuerlichen Anreise, welche nicht von unserem Unternehmen zu verantworten sind, werden ebenfalls nach Regiestundensätzen unseres Unternehmens sowie Reisezeiten verrechnet.

     

  10. Nur Dienstleistungsbuchung Tischlermontagen

    (Wie Punkt 9. Montage)

    Ist ein Fixmontagetermin eingeteilt ist dieser Bindend und kann vom Auftraggeber nur bis 14 Tage vorher kostenfrei verschoben oder abgesagt werden.

    Gegebenenfalls wird eine ortsübliche Aufwands- zuzüglich Ausfallspauschale verrechnet.

     

  11. Verkehr mit Behörden und Dritten

    Erforderliche Bewilligungen Dritter, Meldungen an Behörden, Einholung von Genehmigungen hat der Kunde auf seine Kosten zu veranlassen.

     

  12. Liefertermine, Annahmeverzug

    Soweit nicht ausnahmsweise Fixtermine vereinbart wurden, gelten die bedungenen Liefertermine als voraussichtliche Termine.

    Zum vereinbarten Termin nicht abgenommene Waren werden auf Gefahr und Kosten des Kunden in einem Lager einer Spedition gelagert, wofür unser Unternehmen die ortsüblichen anfallenden Lagergebühren dem Kunden weiterverrechnen muss.

    Dies gilt auch bei Teillieferung.

     

  13. Lieferverzug

    Wird ein vereinbarter Liefertermin von unserem Unternehmen um mehr als zwei Wochen überschritten, so hat der Kunde unserem Unternehmen eine angemessene Nachfrist von mindestens zwei Wochen zu setzen. Der Kunde kann erst nach Ablauf dieser Nachfrist schriftlich vom Vertrag zurücktreten.

    Durch Lieferverzug verursachte Schadenersatzansprüche des Kunden können nur dann geltend gemacht werden, falls bei unserem Unternehmen zumindest grobes Verschulden vorlag.

     

  14. Teillieferungen

    Der Kunde ist verpflichtet, soweit dies zumutbar ist und nicht Gesamtlieferung vereinbart war, Teillieferungen anzunehmen.

     

  15. Nicht mehr Lieferbare Waren

    Hat der Hersteller die vom Kunden bestellten Waren, dessen Produktion bis zur vereinbarten Lieferzeit eingestellt, so wird infolge Unmöglichkeit der Leistung unsere Verbindlichkeit aufgehoben. Dies berührt jedoch nicht die Verbindlichkeit  des Vertrages hinsichtlich aller anderen in dieser Bestellung enthaltenen Waren.

  16. Eigentumsvorbehalt

    Alle gelieferten und montierten Artikel bleiben bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum unseres Unternehmens. 

     

  17. Zahlungsziel

    Bei Auftragserteilung ist eine Anzahlung von 50 % der Auftragssumme fällig.

    Bei Anlieferung der Ware beim Kunden sind 30 % der Auftragssumme fällig.

    Die Restzahlung ist nach Fertigstellung aller Arbeiten fällig.

    Sofern nicht anders vereinbart, sind unsere Rechnungen sofort nach Erhalt ohne Abzug fällig.

    Die Zahlung hat grundsätzlich durch Überweisung auf das Firmenkonto zu erfolgen.

    Der Kunde verpflichtet sich für den Fall des Zahlungsverzuges mit seinen vertraglichen

    Verpflichtungen unserem Unternehmen die zur zweckentsprechenden

    Rechtsverfolgung notwendigen Verzugszinsen, Mahn- und Inkassospesen zu ersetzen,

    soweit diese in einem angemessenen Verhältnis zur betriebenen Forderung stehen.

     

  18. Gewährleistung

    Sind die vom Mangel betroffenen Teile von jemand anderen als unserem Unternehmen verändert worden, es sei denn, bei Notreparaturen oder bei Verzug unseres Unternehmens mit der Verbesserung, so sind die Ansprüche des Kunden aus der Gewährleistung gegenüber unserem Unternehmen erloschen.

    Die gesetzliche Gewährleistungspflicht beträgt in Österreich bei beweglichen Sachen zwei Jahre, bei unbeweglichen Sachen drei Jahre.

    Die Gewährleistungsfrist  beginnt mit der vollständigen Ablieferung der Leistung zu laufen.

    Unser Unternehmen übernimmt keine Haftung/Gewährleistung/Garantie für vom Kunden bereitgestellte Elektrogeräte oder sonstige für den Einbau bereitgestellten Waren.

     

    Sofern es sich bei dem zugrundeliegenden Geschäft um ein Unternehmergeschäft handelt, gelten folgende Abweichungen gegenüber den gesetzlichen Gewährleistungsbestimmungen:

    Festgestellte oder feststellbare Mängel sind unverzüglich unserem Unternehmen schriftlich zu rügen, andernfalls Gewährleistungs- und die anderen in § 377 UGB genannten Ansprüche nicht mehr geltend gemacht werden können.

     

  19. Haftung für Schäden und Termin zur Verbesserung bzw. Austausch

    Unser Unternehmen haftet nur für Schäden, die durch grobes Verschulden oder Vorsatz entstanden sind.

    Termine betreffend den Austausch und die Verbesserung sind im Einzelfall zu vereinbaren. Sollte der Kunde bei diesem Termin dennoch nicht anwesend sein oder erschwert er durch eigenmächtiges Handeln Verbesserung und Austausch bzw. macht dies unmöglich, so ist für jeden weiteren Verbesserungsversuch vom Kunden angemessenes Entgelt zu leisten.

     

  20. Datenschutz

    Wir verwenden Ihre personenbezogenen Daten (wie z.B. Name, Adresse, Telefon-/Handynummer, E-Mail-Adresse, Faxnummer) lediglich zur Angebots- bzw. Auftragsabwicklung, damit wir die von Ihnen gewünschten Produkte und Dienstleistungen bereitstellen können und Ihnen bei Bestellungen und evtl. nachträglichen Reklamationen helfen können.

    Wir teilen nur das Minimum an personenbezogenen Daten, das unseren Lieferanten und Handelspartnern ermöglicht, ihre Dienstleistungen für Sie und uns zu erbringen. Wir verpflichten uns Ihre personenbezogenen Daten nicht an Dritte weiter zu geben.

     

  21. Gerichtsstand

    Für Streitigkeiten aus dem Vertragsverhältnis, dem diese allgemeinen Geschäftsbedingungen zugrunde liegen, wird als Gerichtsstand das örtlich und sachlich zuständige Gericht für den Sitz unseres Unternehmens vereinbart. Bei Nichtigkeit einzelner Bestimmungen der vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen behalten alle anderen ihre Gültigkeit.